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   BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86   

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https://dejure.org/1987,18916
BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86 (https://dejure.org/1987,18916)
BFH, Entscheidung vom 14.07.1987 - VIII B 20/86 (https://dejure.org/1987,18916)
BFH, Entscheidung vom 14. Juli 1987 - VIII B 20/86 (https://dejure.org/1987,18916)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 19.05.1987 - VIII R 39/83

    Gesamtschuldner - Einkommensteuererklärung - Zusammenveranlagte Eheleute -

    Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86
    Anmerkung: Zur materiellen Streitfrage hat der BFH durch Urteile vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83 und vom 4. August 1987 VIII R 276/83 entschieden, daß die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in einem zusammengefaßten Bescheid zulässig ist.
  • BVerwG, 07.04.1966 - IV C 75.65

    Anfechtung einer Baulinienfestsetzung - Unterlassung einer Entscheidung über

    Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 7. April 1966 BVerwG IV C 75/65 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 569) entschieden, daß ein Verfahrensmangel vorliegt, wenn im schriftlichen Verfahren ein Antrag auf Aussetzung des Verfahrens übergangen wird.
  • BFH, 04.08.1987 - VIII R 276/83

    Gemeinsame Veranlagung von Eheleuten zur Einkommensteuer - Voraussetzungen der

    Auszug aus BFH, 14.07.1987 - VIII B 20/86
    Anmerkung: Zur materiellen Streitfrage hat der BFH durch Urteile vom 19. Mai 1987 VIII R 39/83 und vom 4. August 1987 VIII R 276/83 entschieden, daß die Festsetzung von Verspätungszuschlägen in einem zusammengefaßten Bescheid zulässig ist.
  • BFH, 02.07.1999 - III B 8/99

    Zeitpunkt für das Vorliegen eines Zulassungsgrundes; Zugehörigkeits- und

    Dies ist der Fall, wenn die Rechtsfrage durch ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) im gleichen Sinne entschieden wird, wie sie auch durch das dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegende Urteil des Finanzgerichts (FG) entschieden worden ist (BFH-Beschlüsse vom 14. Juli 1987 VIII B 20/86, BFH/NV 1988, 101; vom 19. Dezember 1973 VI B 105/73, BFHE 111, 396, BStBl II 1974, 321; Ruban/ Gräber, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Anm. 67 und 68, m.w.N.).
  • BFH, 11.01.1994 - VII B 194/93

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage, ob eine Ausfuhrerstattung auch für

    In einem solchen Fall ist die Nichtzulassungsbeschwerde auch dann unbegründet, wenn die Entscheidung über dieselbe Rechtsfrage nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde in einem anderen Rechtsstreit ergangen ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Juli 1987 VIII B 20/86, BFH/NV 1988, 101, und vom 10. März 1988 V B 87/86, BFH/NV 1988, 606; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rz. 9; Ziemer/Haarmann/Lohse/Beermann, Rechtsschutz in Steuersachen, Rz. 9816/1).
  • BFH, 14.07.1987 - VIII R 19/86

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer zulassungsfreien Revision

    Die hiergegen eingelegte Revision ist unzulässig, weil die Revision nicht zugelassen worden ist (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Juli 1987 VIII B 20/86; § 115 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO - i. V. m. Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs in der zur Zeit der Revisionseinlegung geltenden Fassung) und die Voraussetzungen für eine zulassungsfreie Revision (§ 116 FGO) nicht vorliegen.
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